Wechselsperre
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Wechselsperre für Manager
Alle Manager bekommen nach einem Vereinswechsel eine Wechselsperre (WS). Diese soll das so genannte "Vereins-Hopping", die "Plünderung" und die "vorsätzliche Schwächung" eines Vereins verhindern oder zumindest eindämmen.
Bei seiner 1. Vereinsübernahme erhält ein Manager eine Wechselsperre von 2 ZAT.
Bei jeder weiteren Übernahme kommen folgende Wechselsperren zur Geltung:
- Vereinswechsel in der 1. Saisonhälfte = Wechselsperre bis Ende der Saison
- Vereinswechsel in der 2. Saisonhälfte = Wechselsperre bis zum Ende der nächsten Saison
Wechselsperre für Spieler
Spieler erhalten eine Wechselsperre, nach dem ihr Vertrag verlängert wurde oder sie zu einen neuen Verein wechseln.
Spieler können aus folgenden Gründen eine Wechselsperre (WS) erhalten:
- 15 ZAT WS = Nach erfolgreichem Vertragsabschluss mit Profi-Spielern
- 15 ZAT WS = Nach dem Kauf eines Spielers
- 15 ZAT WS = Nach dem Tausch eines Spielers
- 5 ZAT WS = Wenn ein Spieler auf den Transfermarkt gesetzt wurde, und dort ohne Gebot zurück zum Verein kommt.
- 20 ZAT WS = Wenn ein Spieler auf den Transfermarkt gesetzt wurde, dort ein Gebot erhält, und der Manager sich dann entscheidet den Spieler doch zu behalten.
- 15 ZAT WS = Wenn bei einem Leihspieler (mit Option) die Kaufoption gezogen wurde
Leihspieler haben zwar keine WS, dürfen aber während der Leihzeit logischerweise nicht noch mal wechseln.
Kehrt ein Leihspieler zu seinem alten Verein zurück, erhält er keine Wechselsperre, egal ob die Leihe mit oder ohne Kaufoption war.
Jugend- und Amteurspieler, die in den Profikader geholt werden, erhalten keine Wechselsperre.
Bei einem Vereinsreset erhalten alle Spieler einen neuen Vertrag über 260 ZAT, allerdings keiner eine Wechselsperre.

